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Priscilla DiLaura Real Estate
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Immobilienagentur „Priscilla DiLaura Real Estate“ (nachfolgend „Makler“ genannt) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt), sowohl für Kauf- als auch Mietaufträge. Sofern einzelne Klauseln ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB oder Kaufleute gelten, wird dies ausdrücklich in der jeweiligen Klausel erwähnt.
Maklerauftrag und Laufzeit
Der Kunde verpflichtet sich, während der Laufzeit des Maklervertrages keine weiteren Dritten mit der gleichen Vermittlung zu beauftragen. Abweichende Vereinbarungen sind ausdrücklich schriftlich zu treffen. Die feste Laufzeit des Maklerauftrages beträgt 12 Monate, sofern nicht anders vereinbart. Der Makler ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrages weitere Makler zu beauftragen. Bei einem nicht exklusiven Maklerauftrag kann der Kunde auch andere Makler beauftragen.
Doppeltätigkeit des Maklers
Der Makler ist berechtigt, sowohl für den Verkäufer bzw. Vermieter als auch für den Käufer bzw. Mieter tätig zu werden, sofern keine gesetzlichen Ausschlussklauseln bestehen
Provisionsanspruch und Fälligkeit
Der Anspruch auf Provision entsteht, wenn der Makler dem Kunden die Gelegenheit zum Abschluss eines Kauf-, Miet-, Pacht-, Unternehmensanteils- oder Erbbaurechtsvertrages hinsichtlich der Immobilie nachweist oder vermittelt. Der Provisionsanspruch wird fällig, sobald der Hauptvertrag abgeschlossen wurde.
Höhe der Vergütung
Die Höhe der Provision richtet sich, wenn nicht anders vereinbart, nach der Lage der Immobilie und den ortsüblichen Provisionen. Für Unternehmer ist ein Abzug oder eine Aufrechnung gegen fällige Provisionen nicht zulässig, außer bei rechtskräftig festgestellten oder vom Makler schriftlich anerkannten Forderungen.
Pflichten des Kunden
Der Kunde ermächtigt den Makler, Einsicht in das Grundbuch, Bauakten sowie weitere behördliche Akten zu nehmen. Auch die Informationsrechte des Kunden gegenüber der WEG-Verwaltung werden auf den Makler übertragen. Während der Laufzeit eines exklusiven Maklerauftrages ist es dem Kunden untersagt, die Immobilie ohne das Zutun des Maklers über andere Kanäle anzubieten, außer der Kunde hat eigenständig einen Vertragspartner gefunden.
Die vom Makler erhaltenen Informationen und Objektnachweise dürfen ohne schriftliche Zustimmung des Maklers nicht an Dritte weitergegeben werden. Sollte dem Kunden ein Vertragsangebot bereits bekannt gewesen sein, ist der Kunde verpflichtet, dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Haftungsausschluss
Die Haftung des Maklers wird auf grobe Fahrlässigkeit und vorsätzliches Verhalten beschränkt. Eine Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt hiervon unberührt. Der Makler übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der vom Verkäufer oder Dritten übermittelten Objektinformationen.
Vertraulichkeit
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Informationen, die im Rahmen des Maklervertrages erhalten werden, vertraulich zu behandeln. Dies gilt insbesondere für vertrauliche Geschäftsinformationen, Vertragsbedingungen oder Verkaufsstrategien. Jegliche Weitergabe dieser Informationen an Dritte ohne Zustimmung des Maklers ist unzulässig.
Nebenabreden
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute, so ist der Erfüllungsort für alle aus diesem Vertrag resultierenden Verpflichtungen sowie der Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Klausel wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.